Verwendungszweck

 

 Vermögenswert einem Verwendungszweck zuordnen (aus Vermögenswert-Dialog):

 

 

Hier kann der Verwendungszweck eingestellt werden.

Beim Verwendungszweck "Zwecksparen" wird ein weiterer Button sichtbar, über den der Dialog "Verwendungszweck-Details" eingeblendet wird.

In diesem Dialog ist mindestens das Feld Anlage / Sparen für auszufüllen. Siehe hierzu die Ausführungen unten im nächsten Abschnitt.

 

Beschreibung der einzelnen  Verwendungszwecktöpfe

 

 

 


Aufstellung der Vermögenswerte nach Verwendungszweck

Aufruf: Auswahl-Menü > Vermögen Verbindlichkeiten > Verwendungszweck

 

 

 Einstellungen, Filter

siehe Einstellungen,Filter 
 

Die Spalten "Verwendungszweck", "erf. Betrag" und "zum" sind nur beim Verwendungszweck "Zwecksparen" gefüllt.

 

 Vermögenswert einem Verwendungszweck-Topf zuordnen:

Kontextmenü > Auswahl: "Verwendungszweck"

 

Hier kann der Verwendungszweck eingestellt werden.

Beim Verwendungszweck "Zwecksparen" werden zusätzliche Felder eingeblendet (Zweck/Ziel der Anlage):

- "Anlage/Sparen/Ansparen für":  Es kann aus den vorgegebenen Texten ausgewählt werden oder ein eigener Text erfasst werden.

- "Hierfür werden insgesamt gebraucht":  Zielbetrag für den Verwendungszweck

- "Das Geld wird (voraussichtlich) benötigt am":  Zieldatum

Wenn alle Beträge erfasst wurden, dann kann eine Rate berechnet werden, die erforderlich ist, den Zielbetrag bis zum Zieldatum anzusparen. Hierbei wird der momentane Stand berücksichtigt.

Zieldatum und Zielbetrag sind Kannfelder, müssen daher nicht dringend ausgefüllt werden.

 

Wertpapierdepots:

Wird ein Wertpapierdepot einem Verwendungszweck zugeordnet, werden alle darin verwahrten Wertpapiere dem Verwendungszweck zugeordnet. Ein einzelnes Wertpapier kann dann keinem anderen Verwendungszweck zugeordnet werden (Eingabefelder sind gesperrt). Sollen die einzelnen Wertpapiere verschiedenen Verwendungszwecktöpfen zugeordnet werden, dann darf das Depot keinem Verwendungszweck zugeordnet werden. Dies ist auch nachträglich möglich.

 

 

 

Beschreibung der einzelnen Verwendungszwecktöpfe

 

 

 


Verwendungszweck-Töpfe:

 

 

Das Vermögen sollte folgenden groben Verwendungszweck - Töpfen zugeordnet werden.

 

1)  Zahlungsverkehr, Liquidität: 
Zweck: Geld zur Begleichung der regelmäßigen und laufenden Ausgaben (Abbuchungen vom Konto, Barabhebungen, Kartenzahlungen).

Höhe: 1-3 Nettogehälter.  Direkt nach dem Gehaltseingang sollte natürlich mindestens 1 Nettogehalt auf dem Konto sein, besser 2 Nettogehälter, maximal jedoch 3 Nettogehälter. Bei regelmäßig mehr Geld auf dem Girokonto bzw. in der Geldbörse verschenken Sie Zinsen, da das Girokonto in der Regel nicht verzinst wird.

Anlageart: Bargeld, Girokonto, Kreditkartenkonto

 
2)  Eiserne Reserve:
Zweck: Kurzfristig verfügbares Geld für plötzlich auftretende, nicht vorhersehbare Zahlungen (Autoreparatur, kaputte Waschmaschine oder Fernseher ersetzen, Rechtsanwaltskosten etc.).

Höhe: ca. 3-4 Monatsnettogehälter

Anlageart: Tagesgeld, Geldmarktfonds

3)  Zwecksparen:
Sparen bzw. Anlage für einen bestimmte Zwecke bzw. Vorhaben.

Beispiele: Neues Auto, Urlaub, Wohnungseinrichtung, absehbare Ersatzbeschaffungen, Renovierung, Existenzgründung, Immobilienerwerb (Eigenkapital)

Anlageart: Je nach Höhe, Anlagedauer und Verwendungszweck: Tagesgeld, Festgeld, Ansparverträge, Sparkonten mit Sonderzinsvereinbarung, Anleihen, Bausparvertrag, ggf. auch Lebensversicherungen.

 

4)  Altersvorsorge (Zwecksparen):
Finanzielle Absicherung der Rentenlebensphase. Die gesetzliche Rente dürfte in aller Regel alleine nicht mehr ausreichen um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.

 

Höhe und Anlagearten: Die Höhe und Anlageformen sollten sich am Risiko der Geldanlage und am eigenen Alter orientieren und müssen gesondert ermittelt werden.

Je älter der Kunde umso geringer sollte der Anteil der risikoreicheren Anlageformen sein.

Mögliche Anlageformen: Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Aktien und Rentenfonds, Fondssparverträge, Spar- u. Verrentungsverträge. Ggf. vorhandene Immobilien zur Eigennutzung oder für Mieterträge.

 

5)  Vermögen / Vermögensaufbau
Alles was die anderen Verwendungszweck-Töpfe übersteigt, dient dem Vermögensaufbau (Vermögen).

Sinnvolle Gliederung hinsichtlich Streuung, Risikoklasse, Laufzeiten, Assets etc. (wird hier nicht näher beleuchtet).

 

5a)  Spekulation (Vermögen)

Geld, das Sie speziell zur Spekulation einsetzen möchten. Sie sollten diesen Betrag speziell festlegen und begrenzen, und streng von Ihrem anderen Vermögen trennen (eigenes Depot, eigenes Girokonto oder Tagesgeldkonto).

Spekulation bedeutet hier jedoch nicht, dass hier alle Aktienanlagen u.ä. klassifiziert werden müssen. Spekulation in diesem Sinne ist kurzfristiges kaufen und verkaufen und / oder hochspekulative Anlageformen. Langfristige Anlage in Aktien können durchaus auch als Vermögensaufbau ohne spekulativen Charakter gelten.

Darüberhinaus können über die Auswertung der Risikoklasse immer auch der Anteil der risikoreichen Anlagen am Gesamtvermögen festgestellt werden (unabhängig von dieser Klassifizierung).

Höhe: Richtwert maximal 20% des "Vermögens", jedoch nur dann, wenn alle anderen Verwendungszweck-Töpfe ausreichend gefüllt sind.
 

 

Die einzelnen Verwendungszweck-Töpfe sollten grundsätzlich nach dem Terrassenprinzip gefüllt werden: 

Zuerst sollte genügend Geld für den Zahlungsverkehr vorhanden sein, also für die laufenden Ausgaben. Es sollte etwa das 1-2-fache Nettogehalt auf dem Girokonto vorhanden sein, damit alle laufenden Zahlungen abgebucht werden können, ohne den Dispokredit in Anspruch nehmen zu müssen.

 

Ist hierfür genügend Geld auf den Girokonten, sollte die Eiserne Reserve aufgebaut werden (ca. 3- bis 4-faches Nettogehalt).

 

Ist die Eiserne Reserve aufgebaut, kann Geld für bestimmte Verwendungszwecke und die Altersvorsorge angespart oder angelegt werden.

Die Höhe der erforderlichen Altersvorsorge (Ansparraten, Kapital) ist gesondert zu ermitteln.

 

Werden die geplanten und realistischen Anschaffungen und die Altersvorsorge ausreichend angespart, bzw. ist genügend Kapital vorhanden, ist das weitere Kapital als "Vermögen" zu klassifizieren.

Bei entsprechenden Vermögen kann ein angemessener Teil des Vermögens als "zur Spekulation" klassifiziert werden, nämlich den Anteil, den Sie bzw. Ihr Kunde bereits sind zur Spekulation einzusetzen. Der Anteil sollte grundsätzlich nicht 20% des "Vermögens" (nicht der Altersvorsorge, Eiserne Reserve etc.) überschreiten.

 

Bei der Wiederanlage sollten Sie den Verwendungszweck übernehmen, daher wird in den generierten Terminen der Verwendungszweck mit angegeben.

 

 

 


Mögliche Aufgaben als Vermögensberater:

 

o        Ausreichende Liquidität vorhanden um "Eiserne Reserve", "Zwecksparen" und "Altersvorsorge" ausreichend aufzubauen?

o        Ggf. Ausgaben überprüfen, insbesondere wenn nicht genügend Liquidität vorhanden ist.

o        Versicherungen auf Notwendigkeit prüfen.

o        Prüfen, ob Vorhaben realistisch sind bezüglich der vorhandenen Liquidität (zu wenig Einkommen für Immobilienerwerb etc.)

o        Richtige Anlageformen hinsichtlich der Verwendungszwecke?

o        Sinnvolle Gliederung der "Altersvorsorge" und des "Vermögenstopfes" hinsichtlich Streuung, Risikoklasse, Laufzeiten etc.

o        Regelmäßige Überprüfung der vorgenannten Aspekte

 

Für eine übersichtliche Gliederung müssen ggf. zusätzliche Konten und Depots angelegt werden. Die eventuell zusätzlichen Kosten sind hierfür m.E. gerechtfertigt und können dem Kunden plausibel erläutert werden.